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title: "Fristen der KI-Verordnung in geänderter Fassung"
url: https://euaiactaudit.com/de/fristen
published: 2026-10-29T14:55:45.226Z
updated: 2026-10-29T14:55:45.226Z
summary: "Alle Geltungsdaten der KI-Verordnung in der Fassung der Verordnung (EU) 2026/1744, mit Artikel, Quelle und den verschobenen Fristen."
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# Fristen der KI-Verordnung in geänderter Fassung

> Alle Geltungsdaten der KI-Verordnung in der Fassung der Verordnung (EU) 2026/1744, mit Artikel, Quelle und den verschobenen Fristen.

Die KI-Verordnung gilt in Stufen. Im Juli 2026 hat die Änderungsverordnung (EU) 2026/1744 die Fristen für Hochrisiko-KI-Systeme verschoben. Die Tabelle unten zeigt jede Frist nach heutigem Stand des Gesetzes. Wo sich eine Frist verschoben hat, bleibt die alte durchgestrichen stehen.

## Was die Fristen allgemein bedeuten

- **2. Februar 2025.** Die verbotenen Praktiken nach Art. 5 gelten, ebenso die Pflicht, KI-Kompetenz zu fördern (Art. 4). Sie gelten für alle, die in der EU KI anbieten oder nutzen, unabhängig von der Risikoklasse.
- **2. August 2025.** Die Pflichten für Anbieter von KI-Modellen mit allgemeinem Verwendungszweck, das Kapitel zur Governance und die Sanktionsregeln gelten.
- **2. August 2026.** Die Transparenzpflichten nach Art. 50 gelten, und die Behörden können die bis dahin geltenden Regeln durchsetzen.
- **2. Dezember 2026.** Neue Verbote gelten für KI, die nicht einvernehmliche sexuelle Deepfakes oder Darstellungen sexuellen Kindesmissbrauchs erzeugt. KI-Systeme, die vor dem 2. August 2026 in Verkehr gebracht wurden, müssen ihre synthetischen Ausgaben bis zu diesem Datum kennzeichnen (Art. 50 Abs. 2, Art. 111 Abs. 4).
- **2. Dezember 2027.** Die Hochrisiko-Regeln gelten für Systeme nach Anhang III, etwa KI in der Personalauswahl, der Bildung, bei Krediten oder grundlegenden Diensten. Vor der Änderung war dies der 2. August 2026.
- **2. August 2028.** Die Hochrisiko-Regeln gelten für KI, die Teil von Produkten nach den EU-Produktvorschriften in Anhang I ist. Vor der Änderung war dies der 2. August 2027.

:::note Die nächste Frist: 2. Dezember 2026
Die neuen Verbote und die Kennzeichnungspflicht für ältere Systeme beginnen am 2. Dezember 2026. Was sich ändert, lesen Sie auf den Seiten zu verbotenen Praktiken und zur Transparenz.
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## Lesen, was für Betreiber gilt

Die meisten Unternehmen nutzen KI, die sie nicht selbst entwickelt haben. Die Verordnung nennt sie Betreiber.

## Sources

- [EUR-Lex, Verordnung (EU) 2024/1689](https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=OJ:L_202401689)
- [EUR-Lex, Verordnung (EU) 2026/1744](https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=OJ:L_202601744)
- [AI Act Service Desk, Zeitplan der Umsetzung](https://ai-act-service-desk.ec.europa.eu/en/ai-act/timeline/timeline-implementation-eu-ai-act)
- [Bundesnetzagentur, Pressemitteilung vom 29. Juli 2026](https://www.bundesnetzagentur.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2026/20260729_KI_VO.html)
