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Diese Website befindet sich im Aufbau. Seiten werden ergänzt und geprüft; Fristen und Quellen sind auf dem Stand, den jede Seite angibt.

Pflicht · laufend

Diese Pflichten sind nicht mit einem Mal erledigt. Manche laufen über einen festen Zeitraum, manche beginnen nach einem Ereignis neu. Die meisten betreffen Anbieter und Betreiber von Hochrisiko-Systemen und gelten ab den Hochrisiko-Fristen.

  1. Betreiber · Art. 26(6)

    Protokolle mindestens sechs Monate aufbewahren

    Automatisch erzeugte Protokolle unter Ihrer Kontrolle, sofern anderes Recht keine längere Frist verlangt.

  2. Anbieter · Art. 18

    Dokumentation zehn Jahre aufbewahren

    Technische Dokumentation, Unterlagen zum Qualitätsmanagement und die EU-Konformitätserklärung, zehn Jahre nach dem Inverkehrbringen des Systems.

  3. Anbieter · Art. 73

    Schwerwiegende Vorfälle in 15, 2 oder 10 Tagen

    15 Tage nach Kenntniserlangung; 2 Tage bei einem weitverbreiteten Verstoß oder bestimmten schwerwiegenden Vorfällen; 10 Tage im Todesfall. Eine erste unvollständige Meldung ist zulässig.

  4. Anbieter · Art. 43(4)

    Wesentliche Änderung

    Eine wesentliche Änderung an einem Hochrisiko-System löst eine neue Konformitätsbewertung aus. Ein Betreiber, der sie vornimmt, kann zum Anbieter werden (Art. 25).

  5. Anbieter · Art. 44

    Erneuerung von Bescheinigungen notifizierter Stellen

    Hat eine notifizierte Stelle eine Bescheinigung ausgestellt, gilt sie höchstens 4 Jahre (Anhang III) oder 5 Jahre (Anhang I) und wird nach einer neuen Bewertung erneuert.

  6. Anbieter · Art. 72

    Beobachtung nach dem Inverkehrbringen

    Läuft über die gesamte Lebensdauer des Systems. Die Vorlage der Kommission dazu ist bis zum 2. September 2027 fällig.

  7. Anbieter und öffentliche Betreiber · Art. 49

    Aktualisierung der Registrierung

    Registrierung in der EU-Datenbank vor dem Inverkehrbringen oder vor der Verwendung, aktualisiert, wenn sich die Angaben ändern.

  8. Alle

    Rechtsänderungen

    Delegierte Rechtsakte, Leitlinien, harmonisierte Normen und nationale Gesetze verändern das Bild an unterschiedlichen Tagen. Jede Seite hier zeigt den Tag ihrer Prüfung.

Für alle, die mehrere KI-Systeme im Blick behalten

Führen Sie diese Fristen für alle Mandanten in einem Register.

aiactaudit.ai bündelt die Fristen der KI-Verordnung, die Gesetzesbeobachtung auf EU- und nationaler Ebene und die Termine der Systeme jedes Mandanten an einem Ort. Sie tragen die Fakten ein; das Tool erinnert Sie. Es bietet keine Rechtsberatung und stellt kein Zertifikat aus.

49 EUR im Monat zzgl. USt. · 3 Mandanten inklusive · 12 EUR je weiteren Mandanten · USt. nach EU-Regeln berechnet oder im Reverse-Charge-Verfahren

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Diese Seite bietet allgemeine Informationen zur KI-Verordnung. Sie ist keine Rechtsberatung und keine Rechtsdienstleistung im Einzelfall, keine Zertifizierung und keine Konformitätsbewertung; wir sind keine notifizierte Stelle. Die Inhalte sind KI-generiert und an den auf jeder Seite genannten Quellen geprüft. Betrieben von Human Synthesis SRL, Rumänien; keine Rechtsanwältin und kein Rechtsanwalt prüft Einzelfälle. Für Ihren Einzelfall wenden Sie sich an eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt. Stand: KI-Verordnung in der Fassung der Verordnung (EU) 2026/1744; jede Seite nennt ihr Prüfdatum.

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